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Bekommen Sie zu wenig Pflegegeld?

Der 60-Sekunden Express-Check zeigt Ihre voraussichtliche Pflegestufe — und wie viel Geld Ihnen gegenüber Ihrem aktuellen Bezug möglicherweise entgeht. Nach den Stundenwerten der österreichischen Einstufungsverordnung.

  • Nur 7 Fragen — kostenlos und ohne Registrierung
  • Nach gesetzlichen Zeitwerten — BPGG und Einstufungsverordnung (EinstV)
  • Beträge Stand 2026 — € 206,20 bis € 2.214,80 monatlich, Stufen 1 bis 7

Express-Check ≈ 60 Sekunden · Unverbindliche Orientierung, kein amtlicher Bescheid

60-Sekunden Express-CheckFrage 1 von 7
Express-Check≈ 56 Sek. übrig

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Bekannt aus & offizielle Quellen
Wirtschaftskammer Österreich Pflegefux Sozialministeriumservice Land Steiermark Land Niederösterreich

Pflegegeld und Pflegestufen in Österreich — das Wichtigste im Überblick

Das Pflegegeld ist die zentrale Geldleistung für pflegebedürftige Menschen in Österreich. Es wird in sieben Pflegestufen gewährt und richtet sich ausschließlich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden — unabhängig von Einkommen, Vermögen und der Ursache der Pflegebedürftigkeit. Hier finden Sie die wichtigsten Fakten zu Anspruch, Einstufung und Beträgen, Stand 1. Jänner 2026.

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) soll pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgelten — etwa für mobile Dienste, Betreuung durch Angehörige oder Pflegehilfsmittel. Es ist steuerfrei, wird zwölfmal jährlich ausbezahlt und nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Anspruch besteht ab einem ständigen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat, der voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.

Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, zeigt der Pflegegeld-Rechner in rund 60 Sekunden — kostenlos und unkompliziert.

Die sieben Pflegestufen

Die Pflegestufen 1 bis 7 unterscheiden sich nach dem monatlichen Stundenbedarf: Pflegestufe 1 beginnt bei mehr als 65 Stunden, Pflegestufe 4 bei mehr als 160 Stunden. Für die Pflegestufen 5 bis 7 gelten ab 180 Stunden zusätzliche Voraussetzungen wie außergewöhnlicher Pflegeaufwand, zeitlich nicht planbare Betreuung oder praktische Bewegungsunfähigkeit.

Die Einstufung erfolgt bei einer angekündigten Begutachtung zu Hause — nach den fixen Zeitwerten der Einstufungsverordnung (EinstV). Alle Pflegestufen im Detail ›

Pflegegeld 2026: aktuelle Beträge

Seit 1. Jänner 2026 beträgt das Pflegegeld zwischen € 206,20 (Pflegestufe 1) und € 2.214,80 (Pflegestufe 7) pro Monat — nach einer Valorisierung von +2,7 % gegenüber 2025. Die Beträge werden jährlich angepasst; ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig.

Zusätzlich gibt es je nach Situation Förderungen wie den Angehörigenbonus (ab Pflegestufe 4) oder die Förderung der 24-Stunden-Betreuung (ab Pflegestufe 3). Antworten auf häufige Fragen ›

Pflegegeld beantragen und erhöhen

Der Antrag auf Pflegegeld wird formlos oder per Formular beim zuständigen Versicherungsträger gestellt — in der Regel bei der Pensionsversicherung (PV). Die Leistung gebührt ab dem Monatsersten nach der Antragstellung; die Bearbeitung dauert meist 4 bis 12 Wochen. Steigt der Pflegebedarf, kann jederzeit eine Erhöhung der Pflegestufe beantragt werden.

Viele Betroffene sind zu niedrig eingestuft: Ein Pflegetagebuch und eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung verbessern die Chancen. So läuft der Antrag ab ›

So funktioniert die Berechnung

Drei Schritte — ohne Registrierung, ohne Angabe persönlicher Daten.

1

7 Fragen beantworten

Der Express-Check fragt die wichtigsten Bedarfsbereiche ab — inklusive Tagesuhr für die Betreuungszeiten. Eine Frage pro Schritt, ≈ 60 Sekunden.

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Auswertung

Ihre Antworten werden mit den Stundenwerten der Einstufungsverordnung (EinstV) zu einem monatlichen Pflegebedarf zusammengerechnet.

3

€-Lücke sehen

Sie sehen Ihre voraussichtliche Stufe samt Spanne — und wie viel Ihnen gegenüber dem aktuellen Bezug möglicherweise entgeht.

Pflegegeld 2026: die sieben Stufen im Überblick

Maßgeblich ist der monatliche Pflegebedarf in Stunden. Ab Stufe 5 gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Monatliche Beträge laut Bundespflegegeldgesetz · Stand: 1. Jänner 2026
Pflegestufe Pflegebedarf pro Monat Pflegegeld monatlich
Stufe 1mehr als 65 Stunden€ 206,20
Stufe 2mehr als 95 Stunden€ 380,30
Stufe 3mehr als 120 Stunden€ 592,60
Stufe 4mehr als 160 Stunden€ 888,50
Stufe 5mehr als 180 Stunden, bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand€ 1.206,90
Stufe 6mehr als 180 Stunden, bei zeitlich unkoordinierbaren Betreuungsmaßnahmen€ 1.685,40
Stufe 7mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen möglich sind€ 2.214,80

Quelle: Bundespflegegeldgesetz (BPGG), Valorisierung 2026: +2,7 %. Alle Angaben ohne Gewähr. Details zu den Stufen im Ratgeber ›

Worauf die Berechnung basiert

Die Einschätzung folgt den gesetzlichen Grundlagen der Pflegegeld-Einstufung in Österreich:

  • Bundespflegegeldgesetz (BPGG) — sieben Stufen nach monatlichem Pflegebedarf in Stunden
  • Einstufungsverordnung (EinstV) — verbindliche Zeitwerte je Verrichtung, z. B. 25 Stunden/Monat für die tägliche Körperpflege
  • Erschwerniszuschlag — pauschal 45 Stunden bei demenzieller oder schwerer psychischer Erkrankung (ab dem 15. Lebensjahr)
  • Beträge Stand 2026 — jährliche Valorisierung, zuletzt +2,7 % per 1. Jänner 2026
Foto-Motiv: ruhig und würdevoll — ältere Person mit Angehörigen oder Pflegekraft
Wichtiger Hinweis

Dieses Angebot ist eine unverbindliche Orientierung und kein amtlicher Bescheid. Die verbindliche Einstufung erfolgt durch den zuständigen Versicherungsträger (z. B. Pensionsversicherung) auf Basis einer persönlichen Begutachtung.

derpflegegeldrechner.at ist ein unabhängiger Informationsdienst und steht in keiner Verbindung zu Behörden oder Ministerien.

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