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Häufige Fragen

Fragen und Antworten zum Pflegegeld

Die wichtigsten Fragen zu Anspruch, Einstufung und Antrag — kurz und sachlich beantwortet. Beträge Stand 1. Jänner 2026.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch besteht bei einem ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat, der voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert — unabhängig von Alter, Ursache der Pflegebedürftigkeit, Einkommen und Vermögen. Voraussetzung ist der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Je nach Stufe zwischen € 206,20 (Stufe 1) und € 2.214,80 (Stufe 7) pro Monat. Die Beträge wurden per 1. Jänner 2026 um 2,7 % valorisiert und werden zwölfmal jährlich steuerfrei ausbezahlt. Alle Stufen in der Übersicht ›
Wie wird die Pflegestufe festgestellt?
Bei einem angekündigten Hausbesuch erhebt eine Ärztin, ein Arzt oder eine Pflegefachkraft den Betreuungs- und Hilfsbedarf. Gerechnet wird mit den fixen Zeitwerten der Einstufungsverordnung — etwa 25 Stunden pro Monat für die tägliche Körperpflege. Die Summe der Stunden ergibt die Stufe.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Formlos oder per Formular bei jener Stelle, die Ihre Pension auszahlt; ohne Pensionsbezug bei der Pensionsversicherung (PV). Antragsberechtigt sind auch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige und gesetzliche Vertretungen. Die Leistung gebührt ab dem Monatsersten nach der Antragstellung.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel 4 bis 12 Wochen — abhängig vom Begutachtungstermin und der Bearbeitung der Unterlagen. Da die Leistung ab dem Monatsersten nach Antragstellung gebührt, lohnt sich eine frühe Antragstellung.
Was kann ich tun, wenn die Einstufung zu niedrig ist?
Sie können gegen den Bescheid Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erheben — in erster Instanz kostenfrei. Steigt der Pflegebedarf später, kann jederzeit schriftlich eine Erhöhung beantragt werden.
Werden Einkommen oder Vermögen angerechnet?
Nein. Das Pflegegeld ist unabhängig von Einkommen und Vermögen, steuerfrei und ohne Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen. Ähnliche in- oder ausländische Leistungen (z. B. eine Blindenzulage) werden allerdings angerechnet.
Was gilt bei Demenz?
Bei demenziellen oder schweren psychischen Erkrankungen wird ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ein Erschwerniszuschlag von pauschal 45 Stunden pro Monat angerechnet — das führt häufig zu einer höheren Stufe.
Welche zusätzlichen Förderungen gibt es?
Unter anderem die Förderung der 24-Stunden-Betreuung (ab Stufe 3, bis zu € 800 monatlich je nach Betreuungsform), der Angehörigenbonus (ab Stufe 4, rund € 134 monatlich) und die kostenlose Selbstversicherung für pflegende Angehörige (ab Stufe 3).
Ist derpflegegeldrechner.at ein amtliches Angebot?
Nein. Wir sind ein unabhängiger Informationsdienst ohne Verbindung zu Behörden oder Ministerien. Unsere Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung — die verbindliche Einstufung erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Versicherungsträger per Bescheid.
Ihre Frage war nicht dabei? Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Stufe oder schreiben Sie uns.
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